Nationalismus in Kurdistan (1993)

4. Das 19. Jahrhundert

Der Berliner Kongreß und die „Armenische Frage“

Es ist eine bekannte Tatsache, daß die eigentliche Konfliktlinie auf dem Berliner Kongreß (1878) nicht zwischen den Großmächten und dem geschlagenen Osmanischen Reich verlief, sondern zwischen England und Rußland.[1] Nur die offene Kriegsdrohung seitens der Briten, unterstützt von Österreich-Ungarn, hatte Rußland dazu zwingen können, einer internationalen Konferenz zur Revision des gerade erst (am 3.3.1878 in San Stefano) abgeschlossenen osmanisch-russischen Friedensvertrages zuzustimmen.[2] Die Pforte hatte darin nicht weniger als die Abtretung fast ihrer gesamten europäischen Besitzungen zugunsten der von Rußland dominierten Staaten Serbien, Rumänien und Montenegro sowie des [− S.205 −] neu zu schaffenden Protektorats Bulgarien akzeptieren müssen.[3] Die Briten ließen sich ihr militantes Eintreten für eine Änderung dieses Diktatfriedens gut bezahlen: Der Sultan mußte ihnen im Vorfeld des Kongresses die Insel Zypern im Tausch gegen Schutzversprechen zur ‚Verwaltung‘ überlassen. Der Text des nur kurze Zeit geheimen Vertrages über die Abtretung Zyperns ist ebenso knapp wie bedeutsam:

„Falls Batum, Ardahan und Kars oder irgend eine dieser drei [Provinzen] von Rußland okkupiert bleiben sollte, und falls in Zukunft irgendwelche Anstalten seitens Rußland unternommen werden sollten, darüber hinaus noch Besitz zu ergreifen von asiatischen Gebieten Ihrer Kaiserlichen Majestät des Sultans, wie sie im endgültigen Friedensvertrag festgeschrieben sind, verpflichtet sich England Ihrer Kaiserlichen Majestät dem Sultan zur Seite zu stehen bei der militärischen Verteidigung dieser Gebiete. Im Gegenzug verspricht Ihre Kaiserliche Majestät der Sultan notwendige Reformen, über welche späterhin von beiden Mächten Einigkeit herzustellen sein wird, einzuführen sowohl in der Verwaltung als auch hinsichtlich des Schutzes der christlichen und anderen Untertanen der Pforte in diesen Gebieten; und um es England zu ermöglichen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um ihre [vertraglichen] Verpflichtung zu erfüllen, erklärt sich Ihre Kaiserliche Majestät der Sultan fernerhin einverstanden, die Insel Zypern dazu zu bestimmen, von England besetzt und verwaltet zu werden.“[4] (meine Übers.; engl. Original)

Tatsächlich blieben Batum, Ardahan und Kars auch nach dem Berliner Vertrag in russischer Hand, denn effektive Nachbesserungen zugunsten der Pforte gelangen nur auf dem Balkan. Wesentlich im hier diskutierten Zusammenhang ist jedoch die Passage über den „Schutz für die christlichen Untertanen der Pforte in Asien“, denn damit waren unzweifelhaft die armenisch-christlichen Bewohner der östlichen Provinzen gemeint.

Da das Junktim zwischen militärischem Beistandsversprechen und Reformverlangen seit Jahrzehnten ein Grundpfeiler der britischen Diplomatie war, kann das Auftauchen einer solchen Passage auch in diesem Beistandsvertrag nicht sonderlich überraschen; das Bemerkenswerte ist die Orientierung auf eine neue Zielgruppe in einer bis dahin wenig beachteten Region. Dafür gab es eine klare Ursache: Nicht nur der militärisch-koloniale Beamtenapparat, sondern auch die britische Öffentlichkeit insgesamt war in hellster Aufregung über den scheinbar unaufhaltsamen russischen Vormarsch im Vorderen Orient. In wahren Alpträumen sah man russische Truppen schon in Syrien und in Bagdad stehen und bangte um die Seeverbindung nach Indien.[5] Die Okkupation Zyperns als eines vorgeschobenen Flottenstützpunktes zum Schutze des Suezkanals und der [− S.206 −] Dardanellen war nur die eine Reaktion hierauf, die andere war das präventive Aufgreifen der „armenischen Frage“, denn da der Artikel 16 des Vertrages von San Stefano den ‚Schutz‘ der armenisch-christlichen Religionsgruppe zu einem rein russischen Privileg werden zu lassen drohte, beeilten sich die Briten, auch auf diesem Gebiet Präsenz zu zeigen.[6]

Es ist auffällig, daß allein England überhaupt Interesse an der Revision dieses Artikels zeigte; während sich etwa die Debatte um die territoriale Ausgestaltung Bulgariens über zwei Wochen hinzog, wurde die Erörterung des Artikels 16 immer wieder widerspruchslos vertagt. Letztlich wurde der neue Artikel 61 des Berliner Vertrages nur abseits der Plenarsitzungen in direkten Verhandlungen zwischen der britischen und osmanischen Delegation intensiver behandelt[7] und erhielt folgenden Wortlaut:

„Artikel 61. Die Hohe Pforte verpflichtet sich, ohne weiteren Zeitverlust die Verbesserungen und Reformen ins Leben zu rufen, welche die örtlichen Bedürfnisse in den von Armeniern bewohnten Provinzen erfordern, und für die Sicherheit derselben gegen die Tscherkessen und Kurden einzustehen. Sie wird in bestimmten Zeiträumen von den zu diesem Zwecke getroffenen Maßregeln den Mächten, welche die Ausführung derselben überwachen werden, Kenntnis geben.“[8]

Ein Vergleich mit der Fassung des Vorvertrags zeigt, daß an den substantiellen Zielen nichts geändert wurde, nur war die Verantwortlichkeit der Pforte gegenüber Rußland für die Durchführung der Reformen nun einer kollektiven ‚Aufsicht‘ aller Großmächte über „Armenien“[9] gewichen. Die Briten zeigten auch sogleich, wie sie dieses Instrument zu nutzen gedachten: Vor dem russisch-osmanischen Krieg hatte es im nord-östlichen Teil des Osmanischen Reiches nur in Erzurum und Trapezunt britische Konsulate gegeben, denn die Zweigstellen in Diyarbakır und Harput waren 1865 geschlossen worden. Der Schwerpunkt des britischen Interesses lag damals offenkundig eher in Syrien (Konsulate in Aleppo, Beirut, Damaskus und Jerusalem) und teilweise im Irak (Konsulate in Bagdad, Basra und Mosul).[10] Nun löste man die zivilen Amtsträger der relevanten Konsulate in den nord-östlichen Provinzen durch Armeeoffiziere ab und errichtete ein neues Konsulat in Van, zeitweilig auch wieder in Diyarbakır.[11]

Zusätzlich wurden fünf sog. „Militärkonsuln“ ernannt, deren Hauptaufgabe es war, umherzureisen und Beschwerden von christlichen Untertanen der Pforte anzuhören und an den Botschafter weiterzuleiten.[12] Obwohl diese Sonderkonsuln bereits 1882 wieder abgezogen wurden, verbreiteten ihre Inspektionstouren und die erhöhte Präsenz an regulären Konsuln den Eindruck, daß die Errichtung eines direkten britischen Protektorats über die östlichen Provinzen unmittelbar bevorstand.[13] Gerade die Errichtung des Konsulats in Van ließ Gerüchte über die Schaffung eines autonomen Armeniens unter britischer Hoheit entstehen. Konsul Clayton berichtete von einer ersten Inspektionsreise nach Bitlis, daß zwei Tage vor seiner Ankunft Stammesleute die Mühle eines Christen niedergebrannt und dem Besitzer höhnisch angeraten hatten: „Jetzt geht und beschwert Euch bei den Europäern, die unterwegs hierher sind.“[14] Anfang 1880 hatten sich die Gerüchte auch bis Nehri, dem Sitz des damals wohl bekanntesten Nakşbendî-sheikhs in Kurdistan, Sheikh Ubeydullah, verbreitet. Von diesem sheikh ist folgende Reaktion überliefert:

„Was kommt mir da zu Ohren, daß die Armenier einen unabhängigen Staat in Van bekommen sollen und daß die Nestorianer demnächst die britische Flagge hissen und sich für britische [− S.208 −] Untertanen erklären werden. Das werde ich niemals zulassen, eher würde ich die Frauen zu den Waffen rufen.“[15] (meine Übers.; engl. Original)

Fast als wollten sie Öl in dieses Feuer gießen, überreichten die sechs Unterzeichnermächte von Berlin der Pforte im September 1880 eine gemeinsame Protestnote, die die letzten Zweifel darüber ausräumte, wohin das Drängen auf Reformen im Art.61 des Berliner Vertrages zielte: Gefordert wurde eine getrennte Verwaltung für die seßhaften Christen und die Aufhebung aller Tributverpflichtungen gegenüber den Nomadenstämmen, sprich: die völlige Entmachtung der eigentlichen Herren des Landes.[16] Zwar war die Entsendung neuerlicher Reformkommissionen nach Diyarbakır und Van das einzig greifbare Ergebnis dieses Vorstoßes, aber das Schreckgespenst einer christlichen Dominanz stand von nun an im Raum und mobilisierte heftigste Abwehrreaktionen der Muslime.

Die rapide Verschlechterung des Verhältnisses der beiden großen Religionsgruppen in Kurdistan und Armenien war ein durchaus neues Phänomen. Zwar hatten Christen und Muslime bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts keineswegs „in Frieden und Freundschaft miteinander gelebt“[17], wie es manchmal von kurdophiler Seite dargestellt wird; es herrschte zwischen ihnen vielmehr ein von beiden Seiten fraglos hingenommenes Herr-Knecht-Verhältnis, das einfach keine Konflikte aufkommen ließ.[18] Erst als durch äußere Entwicklungen die [− S.209 −] Unabänderlichkeit dieses Zustandes in Frage gestellt wurde und andere Verhältnisse zumindest denkbar schienen, entstanden jene Spannungen und Bedrohungsgefühle, die Mitte der 90er Jahre zu Massakern an Zehntausenden von armenisch-christlichen Bauern und Städtern führen sollten. Wegen der großen Bedeutung, die die sog. „Armenische Frage“ sowohl auf diplomatischer Ebene als Instrument permanenter Großmachteinmischung in die interne Entwicklung des Osmanischen Reiches als auch auf der Ebene der lokalen Konflikte innerhalb der kurdischen Gesellschaft in den folgenden Jahrzehnten gewinnen sollte, ist es nötig, kurz auf ihre Hintergründe einzugehen.

Das armenisch-gregorianische millet hatte sich über die Jahrhunderte gut mit den Strukturen des Osmanischen Reiches arrangiert, viele seiner hauptstädtischen Mitglieder waren zu beachtlichem Einfluß gelangt, entweder in der Staatsbürokratie oder als Bankiers und Fernhandelskaufleute. Dies traf vor allem zu, nachdem die Exponenten des griechisch-orthodoxen millets durch den peleponnesischen Aufstand und die nachfolgende Sezession des Königreichs Griechenland in Ungnade gefallen waren und mehr noch, als im Zuge der tanzimat der Zugang zu Staatsämtern für alle Christen erleichtert wurde.[19] Ähnlich der einige Jahrzehnte zuvor unter den griechisch-orthodoxen Christen abgelaufenen Entwicklung zogen die weitgespannten Handels- und Finanzbeziehungen die Bildung eines verzweigten Netzes von Auslandskolonien nach sich bzw. führten zu einer spürbaren Belebung und Bereicherung der schon vorhandenen Diaspora.[20] Eine weitere Parallele findet sich in der rasch wachsenden Bildungsbegeisterung der aufblühenden armenisch-christlichen Mittelschichten; so sollen allein in Istanbul bis zum Jahr 1866 sechsundvierzig Schulen eröffnet worden sein.[21] [− S.210 −] Die prosperierende Gemeinde von Van soll gar die Errichtung einer örtlichen Hochschule in Erwägung gezogen haben.[22]

Der entscheidende Unterschied gegenüber dem orthodoxen millet lag darin, daß selbst noch die radikaleren Veränderungsbestrebungen der neuen Mittelschichten sich ganz im Rahmen der Möglichkeiten des osmanischen Systems äußerten. Sie kämpften vor allem darum, die Macht innerhalb der eigenen millet-Strukturen zu erobern, um sie nach ihren Bedürfnissen umzugestalten.[23] Höhepunkt und endgültiger Durchbruch dieser gegen die verkrustete millet-Oligarchie aus Patriarchatsspitze und Finanzmagnaten gerichteten Bewegung war 1860 die Durchsetzung einer neuen internen Organisationsstruktur, die nach dreijährigem Zögern vom Sultan mit einem ferman („Erlaß“) autorisiert wurde.[24]In der dadurch geschaffenen neuen Generalversammlung des millets waren nur noch 20 von 140 Sitzen für den Klerus vorgesehen, und da von den 120 übrigen Sitzen für die Laienmitglieder 80 von der Istanbuler Kolonie besetzt wurden, in der die Mittelschichten aus erfolgreichen Fabrikanten, Handwerksmeistern, Kaufleuten, Wucherern, Lehrern etc. das Übergewicht gewonnen hatten, bestimmten diese nun im wesentlichen die weltlichen Geschicke des gesamten millets .[25]

Es ist übrigens nicht zulässig, das millet -Statut von 1863 und die darin vorgesehene Generalversammlung als „National“verfassung oder „National“versammlung zu übersetzen, wie es heute von armenischer Seite durchweg getan [− S.211 −] wird.[26] Zwar ist der arabisch-osmanische Begriff millet mit Beginn des 20. Jahrhunderts mangels eines passenderen Wortes nach und nach als Übersetzung des europäischen Wortes „Nation“ in Gebrauch gekommen, für den Sprachgebrauch des 19. Jahrhunderts jedoch ist eine Gleichsetzung von millet und Nation stark irreführend.[27] Das millet war eine Korporation auf religiös-politischer Basis, wobei der intensive Zusammenhang von Religion und Politik am besten durch die Abspaltung je einer katholischen und protestantischen Strömung aufzuzeigen ist, war doch die Zuwendung zum katholischen Ritus identisch mit dem Erwerb des Anrechts auf konsularische Protektion durch Frankreich. Umgekehrt bedeutete die Annahme des protestantischen Glaubens Schutz durch britische Konsulate.[28] Die Gemeinde von Zeitun etwa ‚erkaufte‘ sich 1862 die Intervention des französischen Botschafters bei der Pforte, die den Abzug einer übermächtigen Belagerungsarmee bewirkte, mit der anschließenden kollektiven Konversion zum Katholizismus.[29] Es wäre reizvoll zu erforschen, welchen Einfluß das Wirken [− S.212 −] der methodistischen Missionare von Maraş darauf hatte, daß 1879 eine britische Intervention, statt einer französischen, zugunsten der abermals von einer Strafexpedition tödlich bedrohten Zeitunlus erfolgte.[30]

Das armenisch-gregorianische millet blieb bis zum Krieg von 1877/78 ohne ausländische Schutzmacht, und man scheint sich auch nicht intensiver um solche Protektion bemüht zu haben. Nicht umsonst zeichneten die Osmanen diese Untertanengruppe häufig mit dem Ehrentitel „das loyale millet “ aus.[31] Der Krieg brachte allerdings das Ende der ‚Harmonie‘. Hauptkonfliktpunkt war die Unfähigkeit der osmanischen Staatsgewalt, ihre seßhaften Untertanen, darunter in großer Zahl armenisch-christliche Dörfler und Städter, vor den dauernden Razzien jener muslimischen Nomaden zu schützen, welche der russische Vormarsch zu Zehntausenden vor sich hertrieb. Während die Regierungstruppen an der Front gebunden waren, ‚versorgten‘ sich diese Flüchtlinge mit Vorliebe bei christlichen Opfern mit dem Nötigsten, nachdem der übermächtige christliche Feind aus dem Norden sie um ihre angestammte Lebensgrundlage gebracht hatte. Vermehrt wurden die Übergriffe durch die umherschweifenden baş ı bozuk -Truppen, die beim Plündern nicht fragten, ob die Opfer osmanische Untertanen waren oder nicht. Im krassen Gegensatz dazu erlebten die Seßhaften jenseits der Front, mit welcher Entschlossenheit die russische Besatzungsgewalt solche Razzien unterband.

Da der Zusammenbruch des Reiches und die Annexion eines großen Teils seiner asiatischen Besitzungen unmittelbar bevorzustehen schien, war es nur verständlich, daß bei einigen Führungsköpfen der Wunsch aufkam, auch den Rest der millet -Mitglieder russischem Schutz zu unterstellen. Mit diesem Ansinnen wurde der Patriarch Nerses 1878 im russischen Hauptquartier bei San Stefano vorstellig, mußte aber erfahren, daß russischerseits kein Interesse bestand. Mehr als vage Hilfsversprechen, die sich später im bereits besprochenen Artikel 16 des osmanisch-russischen Friedensvertrages niederschlugen, konnte Nerses nicht erreichen.[32] Auch die in seinem Auftrag zum Berliner Kongreß geeilte Delegation bewirkte nicht mehr; dafür schürten die von ihnen dort [− S.213 −] freigebig verteilten Memoranden, Statistiken und Reformvorschläge samt Karten[33] allerdings in Istanbul die Furcht vor einer neuerlichen sezessionistischen Bewegung.[34]

Hungersnöte, durch Kriegsschäden und zwei aufeinanderfolgende Mißernten (1878 und 1879) verursacht, gaben weiteren Anlaß zu wechselseitigen Anfeindungen.[35] In den Städten mußten die notleidenden Muslime erleben, daß sie von den ausländischen Hilfsaktionen für ihre christlichen Nachbarn ausgeschlossen waren, auf dem Lande hingegen griffen manche militante Muslime zum Mittel der Plünderung, um ihre Wintervorräte zu füllen, nachdem die Nahrungsmittelpreise aufgrund der Knappheit in für sie unerschwingliche Höhen geschossen waren.[36] In jenen Regionen, die kurz zuvor noch von der russischen Armee besetzt gehalten worden waren, kam noch die Erinnerung an die Missetaten [− S.214 −] einzelner christlicher Kollaborateure hinzu.[37] Diese explosive Mischung aus materiellem Elend, aufwallendem religiösem Haß und sozialer Unruhe bildete den Hintergrund für den Aufstieg des Sheikh Ubeydullah zum mächtigsten Mann Kurdistans.

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Fußnoten

1
Bismarck als Schirmherr des Kongresses ließ nicht den geringsten Zweifel darüber aufkommen, daß es bei den Verhandlungen nicht um die Interessen der Balkanbewohner oder ihrer ehemaligen osmanischen Oberherrn ging, sondern einzig und allein um den Ausgleich des durch San Stefano gestörten Verhältnisses der Großmächte untereinander. Über die osmanische Delegation heißt es: „Die Mächte gingen fast völlig über türkische Einwände hinweg [...] Bismarck [...] ließ kaum eine Gelegenheit aus, die türkischen Delegierten im Plenum zu demütigen und ihnen klar zu machen, daß sie keine Schwierigkeiten machen dürften.“ (Geiss Der Berliner Kongreß 1878 S.XXIII)
2
Siehe: ebenda S.XVI; der Materialband von Geiss enthält auch den vollständigen Text des Vertrages von San Stefano.
3
Siehe: Anderson The Eastern Question, 1774-1923 S.203f
4
“The Cyprus Convention: Great Britain and the Ottoman Empire, 4 June 1878” in: Hurewitz The Middle East ... in World Politics. Vol.1 S.411-412; hier: S.412
5
“[...] the imagination of amateur strategists carried them to astonishing lengths until not even Cape Town, let alone India, was free from the aggression of Russia as she was pictured advancing in spite of mountain chains, deserts and rivers from conquest to conquest.” (Lee Great Britain and the Cyprus Convention Policy of 1878 S.63) Ein Beispiel für diese geradezu hysterischen Spekulationen ist der (ansonsten eher belanglose) Artikel von Carr („The Kurdistan Mountain Ranges“).
6
Der Artikel 16 des Vertrages von San Stefano lautete folgendermaßen: „Art. 16 Da in den Gebieten, welche die Russen in Armenien besetzt halten und die der Türkei zurückgegeben werden müssen, nach der Räumung durch die russischen Truppen Konflikte und Verwicklungen eintreten könnten, welche den guten Beziehungen der beiden Länder nachteilig sein würden, verpflichtet sich die Hohe Pforte, unverzüglich die Verbesserungen und Reformen, die durch die örtlichen Bedürfnisse gefordert werden, in den von Armenie[r]n bewohnten Provinzen auszuführen und für ihre Sicherheit den Kurden und Tscherkessen gegenüber zu bürgen.“ (Geiss Der Berliner Kongreß 1878 S.19)
7
Siehe: ebenda S.315 und S.321
8
Zitiert nach dem Faksimile der offiziellen deutschen Fassung des Vertrages, wie sie im Deutschen Gesetzblatt 1878 erschienen war, abgedruckt in: ebenda; der Artikel 61 findet sich auf S.405.
9
Um eine sinnvolle Abgrenzung der geographischen Begriffe „Armenien“ und „Kurdistan“ für diese Arbeit zu treffen, definiere ich eine fiktive West-Ost-Linie quer durch die Stadt Van: das Gebirgsland nördlich dieser Linie bezeichne ich als „Armenien“, die Berge südlich als „Kurdistan“. Damit ist ausdrücklich nichts darüber gesagt, wo etwa „die Kurden“ oder „die Armenier“ lebten oder ein Recht auf Bildung eines Nationalstaates hätten. Im übrigen verweise ich auf meine allgemeinen Ausführungen zum Begriff „Kurdistan“ im Abschnitt „Die ‚kurdische Gesellschaft‘“ weiter oben im Text.
Zur Lage des konsularischen Dienstes vor 1877 siehe: The House of Commons „Reports Relative to British Consular Establishments 1872“ S.127f (Erzurum, Schließung in Diyarbakır und Harput), S.115ff (Bagdad, Mosul); S.120f enthalten übrigens interessante Details zur Entwicklung des Handels mit europäischen Waren in Mosul.
Im Laufe des Jahres 1879 wurden die Offiziere Clayton (Van), Everett (Erzurum), Trotter (abwechselnd Diyarbakır und Erzurum) und Miles (Bagdad) zu Konsuln ernannt. Nur in Trapezunt und Mosul gab es danach noch zivile Amtsträger, Mr. Biliotti und Mr. Russell. Siehe: The House of Commons „A Return of all the Places in Turkey where Consuls Have Been Appointed 1880“
Bei Lee heißt es, Aufgabe der Militärkonsuln sei es gewesen, “[...] to watch more closely over the activities of Turkish pashas and Kurdish chiefs, to redress as far as possible the injustices which were brought to their attention and to report to the British Ambassador [...]” “They travelled throughout the region of Anatolia and Armenia, listened to petitions [...] and reported faithfully the misdeeds of pashas and the missery of the people.” (Lee Great Britain and the Cyprus Convention Policy of 1878 S.155 und S.157)
“The advent of the consuls was understood by all to be in reality, what it was in name, the inauguration of the Protectorate of Asia Minor [...]” “They were there before the eyes of Moslems and Christians alike, a continual reminder of the overshadowing power of the great Christian kingdom of the West.” “The consuls were [...] ordered to Egypt on special service in August, 1882.” (Ramsay Impressions of Turkey S.145 und S.146)
Im Original: “Now go and complain to the Europeans, who are coming.” („No.27 Major Trotter to the Marquis of Salisbury, Erzeroum, August 30, 1879“ in: The House of Commons „Correspondence Respecting the Condition of Populations in Asia Minor 1880“; Trotter zitiert einen Brief Claytons vom 16. August 1879; meine Übersetzung)
„Inclosure in No.7 Vice-Consul Clayton to Major Trotter, Bashkala, July 11, 1880“ in: The House of Commons „Correspondence Respecting the Kurdish Invasion of Persia 1881“ S.7; da dieser Ausspruch allerdings erst über mehrere Vermittlungsstationen im Foreign Office aktenkundig geworden ist, darf man ihn wohl nicht als wortgetreues Zitat ansehen. Der Sinngehalt erscheint aber sehr glaubhaft.
«[...] l'élément Kurde nomade, vivant dans les montagnes et ne descendant dans les plaines habitées par les Chrétiens que pour y porter le désordre, ne devrait pas être compris dans les relevés statistiques qui détermineront la majorité des habitants dans chaque commune.» «[...] il est nécessaire d'exclure les Kurdes de l'ensemble des réformes destinées aux populations de l'Arménie et de leur donner une administration séparée conforme à leurs mœurs guerrières et primitives. A l'occasion de cette mème question des rapports des deux éléments sédentaires et nomades, les Soussignés expriment la conviction que toutes les servitudes ou corvées imposées par les Kurdes aux Arméniens, et qui dérivent, non pas d'un principe de droit, mais d'un abus invétéré, doivent être abolies.» (“Inclosure 1 in No.79, Collective Note addressed to the Porte, Constantinople, le 7 Septembre, 1880” in: The House of Commons „Further Correspondence Respecting the Condition of Populations ... 1881“ S.141 und S.142)
Roth u.a. Geographie der Unterdrückten S.51; bei Nebez heißt es „in friedlicher Freundschaft“. (Nebez Kurdistan und seine Revolution S.65)
«En résumé, les rapports entre Kurdes et Arméniens étaient ceux de seigneurs à serfs: les Arméniens travaillaient, les Kurdes les protégeaient. Habitués à cet état de choses depuis des siècles, les Arméniens ne s'imaginaient pas qu'il pût en être autrement et ne se plaignaient pas de leur sort.» (Zarzecki „La question kurdo-arménienne“ S.885) Ähnlich — wenn auch mit rassistischem Unterton — Vambéry: „Er [gemeint ist „der Kurde“ als typischer Vertreter einer Menschenrasse, G.B.] hält den Armenier für seinen Schutzbefohlenen und Leibeigenen, über dessen Gut und Blut er gebieten kann, und den er eigentlich nur in der Neuzeit mit Waffen in der Hand angegriffen; denn früher, als der Armenier, von Niemandem zur Revolte aufgemuntert, sein Loos still und geduldig ertragen hatte, kamen Kriege und Metzeleien zwischen Armeniern und Kurden nur äußerst selten vor, ja die Geschichte hat deren im Laufe der vergangenen fünf Jahrhunderte kaum Erwähnung gethan.“ (Vambéry „Armenier und Kurden“ S.228) Vambéry war ungarischer Forschungsreisender, Zarzecki französischer Konsul in Van.
“Although the Armenians labored under a number of civil disablities (forbidden to bear arms, to ride a horse, to hold certain public offices, and to wear certain articles of clothing), they prospered greatly in the cities of the empire. Ali Vehbi Bey, a private secretary of Abdul Hamid, claimed that they held one-third of all state postions on the civil list. These positions included those of cabinet minister, provincial governor, ambassador, and principal assistant to Muslim cabinet ministers. Moreover, Armenian bankers, merchants, and entrepreneurs controlled shares of imperial trade and industry far out of proportion to their numbers.” (Zeidner „Britain and the Launching of the Armenian Question“ S.469f)
«[...] la Renaissance arménienne du xixe siècle [...] se traduit par un vaste mouvement intellectuel [...] Mouvement polycentrique, apparu dans les colonies arméniennes, à Venise, Vienne, Moscou, Tiflis, Constantinople, Smyrne, Calcutta, Paris, il ne touche que tardivement le plateau arménien.» (Ter Minassian „L'Arménie et l'éveil des nationalités“ S.457)
In diese Zahl sind allerdings die Bildungseinrichtungen der katholischen und protestantischen Abspaltungen vom armenisch-gregorianischen millet eingerechnet. Siehe: Zeidner „Britain and the Launching of the Armenian Question“ S.472; siehe auch: Nalbandian The Armenian Revolutionary Movement S.50; Wünsch sprach 1883 sogar von einem „fieberhaften Drang nach Bildung“, selbst in „ärmlichen Gebirgsdörfern findet man oft ein Schulgebäude mit fleissigen Schülern, gross und klein, angefüllt; man findet einen Lehrer, den die armen Bewohner selbst zahlen.“ (Wünsch „Meine Reise in Armenien und Kurdistan“ S.518)
“At Wan the native Armenians were increasing their schools, and trying to establish a higher standard of eductaion among the scholars; and for this purpose they had brought over, at very great expense, some superior teachers from Constantinople. They had been trying to establish an Armenian university at Wan at the time I was there [1877, G.B.], but it appeared that the influentical Moslems of the place, backed by the local authorites, had objected [...] the Porte could not be induced to to sanction the proposal.” (Rassam Asshur and the Land of Nimrod S.127)
“As early as 1838 the Armenian moneylenders, artisans, and merchants of Istanbul challanged the rule of the oligarchy, gaining a ferman (1841) that specified that civil affairs in the millet should be controlled by an elected council of laymen. But in the end the notables prevailed due to their strong financial position. Lay pressure continued, however [...]” (Shaw/Shaw History of the Ottoman Empire and Modern Turkey. Vol.II S.125)
Text siehe: Young Corps de droit Ottoman Bd.2 S.97ff (franz.); Lynch Armenia. Travels and Studies. Bd.2 S.449-467 (engl.)
Article 57. -The National General Assembly is composed of 140 deputies, of whom I. One-seventh, that is twenty, are ecclesiastical deputies elected by the ecclesiastics in Constantinople. II. Two-sevenths, that is forty, are deputies from the provinces. III. Four-sevenths, that is eighty, are deputies elected by the different quarters in Constantinople.” (Lynch Armenia. Travels and Studies. Bd.2 S.461) Siehe auch: Karpat An Inquiry into the Social Foundations of Nationalism S.89 und S.91; Shaw/Shaw History of the Ottoman Empire and Modern Turkey. Vol.II S.126; Nalbandian The Armenian Revolutionary Movement S.46f
Siehe zum Beispiel: Ternon Tabu Armenien S.34-36; Beylarian „L'origine de la question arménienne“ S.147; Ter Minassian gesteht zwar ausdrücklich zu, daß es der millet-Reformer Nahabed Rousinian, Mitautor des „Statuts für das armenische millet“, war, der damit begann, es fälschlich als „Nationalverfassung“ zu bezeichnen, übersetzt aber selbst hierbei den Namen des Status als «Règlement de la Nation[!] arménienne». (Siehe: Ter Minassian „L'Arménie et l'éveil des nationalités“ S.455) Dieselbe Autorin spricht an anderer Stelle von einer «Assemblée nationale arménienne». (Siehe: Ter Minassian „Le mouvement révolutionnaire arménien“ S.548) Man muß allerdings zugestehen, daß diese Falschübersetzung in Europa Tradition hat, schon die zeitgenössische Presse sprach von einem “Armenian National Council”, siehe z.B.: The Times London 1883 (Ausgabe vom 17.10.) S.5 Spalte f
“In the Empire, there was a Muslim millet, but no Turkish or Arab or Kurdish millets; there were Greek and Armenian and Jewish millets, but as religious communities, not as ethnic nations. Until the late nineteenth century, Greeks and Slavs alike formed part of the Greek Orthodox millet, while on the other hand Gregorians and the Catholic Armenians formed separate millets. It is not until a comparatively late date that one encounters the idea of national entities transcending religious distinctions. Even then the idea is still recognizable alien, with dubious rights of domicile.” (Lewis The Emergence of Modern Turkey S.329)
Die Briten hatten allerdings wesentlich mehr Bauchschmerzen bei dieser Art von Missionierung durch Vorteilsgewährung; voller Unbehagen weist etwa Konsul Clayton auf die unabsehbaren Folgen hin: “I may perhaps call attention to the fact, that from the intimate connection that exists in these countries between the religious and political elements, the recent negotiations that have been going on between the Nestorian and English Churches have led to a widespread belief, both among the Nestorians themselves and the other races, that the Nestorians are in some special manner entitled to the protection of England; in fact, that they are virtually British subjects [...]” (“Inclosure in No.7 Vice-Consul Clayton to Major Trotter, Bashkala, July 11, 1880” in: The House of Commons „Correspondence Respecting the Kurdish Invasion of Persia 1881“ S.7)
«En 1862, le Zeïtoun se révolte. Le préfet de Marach attaque le district, le bloque, procède à quelques massacres et va forcer les dernières résistances, quand le patriarche catholique, Hassoun, invoque l'appui de la France. [...] Le Grand-Vizir Aali-Pacha dut céder pour ne pas avoir [...] un autre Monténégro dans ce coin d'Arménie. Les Zeïtouniotes étaient grégoriens et reconnaissaient le patriarche d'Etchmiadzin. Mais pour conserver l'appui de la France et témoigner aussi leur reconnaissance au grand patriote Hassoun, leurs six chefs ou barons vinrent à Constantinople embrasser publiquement le catholicisme, et 50 000 familles se déclarèrent prêtes à les suivre dans leur foi nouvelle.» (Bérard La politique du Sultan S.128f) Da die Rettung durch den katholischen Patriarchen bewirkt wurde, ist nur folgerichtig, daß man anschließend zur ‚besseren‘, weil effektiveren Schutz gewährenden Korporation überwechselte. Die verzerrte Darstellung dieser Geschehnisse bei Ternon ist leider ein nicht untypisches Beispiel für nationalistische Geschichtsinterpretation: um den „heldenhaften Widerstand“ der Zeitunlus richtig herauszustreichen, läßt er sie — kaum „tausend Mann“ stark — eine Belagerungsarmee von „vierzigtausend“ Soldaten in die Flucht schlagen und selbst vor einer neuerlichen Belagerung durch „ein über hunderttausend Mann starkes Heer“ nicht verzagen, wozu sich ein Kommentar erübrigt. Siehe: Ternon Tabu Armenien S.38
Siehe weiter oben Anm.34 S.204
“In the official texts, and when compared with the Greeks and Macedonians, the Armenians were termed millet-i ṣādiḳa ‘the loyal nation’.” (Carnard u.a. „Stichwort: Armīniya“ S.641)
Siehe: Beylarian „L'origine de la question arménienne“ S.157-159
Fany bietet neben einer kurzen Zusammenfassung des damals unterbreiteten Reformplans auch eine Reproduktion der dazugehörigen Karte, allerdings ohne Quellenangaben. Siehe: Fany La nation kurde S.151f; Karte zwischen S.150 und S.151
Siehe: Ter Minassian „L'Arménie et l'éveil des nationalités“ S.463; angeblich soll Sultan Abdülhamit so alarmiert gewesen seien, daß er vom Patriarchen den sofortigen Abzug der Delegation aus Berlin gefordert habe, was dieser verweigert habe. (Siehe: Beylarian „L'origine de la question arménienne“ S.169) Wie Bérard hingegen zu folgender Darstellung kommt, bleibt mir unverständlich: «[...] sur les conseils de la Porte, à l'instigation du Sultan, le patriarche arménien, monseigneur Nersès, envoya des doléances et des délégués au congrès de Berlin. La diplomatie turque fit entrer ainsi dans l'article 61 du traité de Berlin l'article 16 de San-Stéfano; elle l'aggravait même en promettant aux puissances des rapports périodiques en leur reconnaissant le droit de surveiller l'application des réformes.» (Bérard La politique du Sultan S.146)
Die Hungernöte der Jahre 1879 und 1880 sind zahlreich belegt: “It happened [...] that for two years the crops had failed throughout Mesopotamia, Koordistan, and Asia Minor, which caused immense distress everywhere.” (Rassam Asshur and the Land of Nimrod S.326) Siehe auch: The House of Commons „Correspondence Respecting the Condition of Populations in Asia Minor 1880“ “No.57” S.87 und “Inclosure 1 in No.74” S.105; Sachau Reise in Syrien und Mesopotamien S.345-347, S.381 und S.424; The House of Commons „Correspondence Respecting the Kurdish Invasion of Persia 1881“ S.35
“The £8,000 sent to Oroomiah [i.e. : Urmia, G.B.] and the surrounding districts appears to have been of inestimable value for, thanks to it, not only have few of the Christians and Armenians comparatively died, but the remainder have been preserved from the demoralization which overtook many of the Moslem communities in their vicinity.” (The Times London 1880 (Ausgabe vom 1.11.) S.5 Spalte f - S.6 Spalte a) Der Gerechtigkeit halber sei angemerkt, daß zumindest der britische Vizekonsul von Van in einem Rechenschaftsbericht über geleistete Nothilfen Aufwendungen für nicht-christliche Hungeropfer ausweist. Ein Beispiel: “In Diza I spent 84 liras in the purchase of supplies to be divided among the most needy of the population - Turks, Kurds, Nestorians, Armenians, and Jews - and also gave 10 liras to the Moslem Committee.” (“Inclosure 1 in No.77, Captain Clayton to Major Trotter, Van, August 16, 1880” in: The House of Commons „Further Correspondence Respecting the Condition of Populations ... 1881“ S.132) “Whilst in Arjesh [i.e. : Erciş, G.B.] I learned that the Kurds of that part had shown an increased activity in robbery [...] it may also be partly caused by the present scarcity and high price of corn, leading them to rob to make provision for the winter.” (“Inclosure in No.73, Captain Clayton to Major Trotter, Van, October 3, 1879” in: The House of Commons „Correspondence Respecting the Condition of Populations in Asia Minor 1880“ S.103)
“[...] it is well known that the presence of the Russian force of occupation encouraged and induced some of the Armenians to behave to their Mussulman fellow subjects in the same manner they had been themselves treated by the Mahommedans for many years past.”(“No.4, Captain Trotter to the Marquis of Salisbury, Erzeroum, November 28, 1878” in: The House of Commons „Correspondence Respecting the Condition of Populations in Asia Minor 1879“ S.6)