Nationalismus in Kurdistan (1993)
Die zeitweilig beiseite gedrängte einheimische Machtelite in Kurdistan nutzte die militärische Selbstzerfleischung des Reiches mit als erste. So fiel Bitlis schon 1494/5 wieder in die Hände des Ruzagi-Stammes[1], während die angeblich auf Saladin zurückgehende Dynastie von Hasankeyf mit Hilfe des Stammes der Şirwi die Städte Siirt und Hasankeyf zurückeroberte.[2] Alsbald war die Provinz des siechen Ak-Koyunlu-Reiches erneut aufgeteilt in lauter sich unabhängig gebärdende Emirate[3], zumeist in der Hand des jeweils lokal vorherrschenden tribalen Elements.[4] Aus der Perspektive einer spezifischen Geschichtsinterpretation, die das ganze Mittelalter „gefüllt mit den Kämpfen des kurdischen Volkes gegen die kolonialen Tyrannen und Okkupanten“[5] sieht, muß dies gewiß als das Ende einer jahrhundertelangen „Fremdherrschaft“ erscheinen.[6] Diesen zunächst so selbstverständlichen Begriff möchte ich hier etwas näher beleuchten.
Dem gesunden Menschenverstand erscheint „Fremdherrschaft“ als ein Unglück, als eine Anomalie, als ein zu beseitigender Mißstand. Bereits 1861 hat John Stuart Mill auf den Punkt gebracht, was auch heute noch den common sense zum Thema bestimmt:
„Selbst wenn zwischen den Gewohnheiten und dem Denken von Herrschenden und Beherrschten keine krassen Unterschiede bestehen, ist das Regieren eines Landes durch Fremde immer mit großen Schwierigkeiten verbunden und stets sehr unvollkommen. Angehörige einer fremden Nation empfinden nicht mit dem Volk. [...] Was ein Einheimischer von durchschnittlicher praktischer Begabung gleichsam instinktiv weiß, müssen sie sich langsam durch Studium und Erfahrung aneignen, wobei ihr Wissen letzten Endes immer unvollkommen bleibt. [...] Ein Volk kann ein anderes [...] als menschliche Viehwirtschaft [halten], die um des Profits ihrer Besitzer willen betrieben wird.“ „Regierung eines Volkes durch ein anderes aber ist etwas, was es nicht gibt und nicht geben kann.“[7]
[– S.86 –]Man braucht nur die folgende Darstellung von 1988 über die Wirkung der Herrschaft der Il-Khane in Kurdistan zu lesen, um zu sehen, wie ungebrochen aktuell diese Vorstellungsmuster[8] sind:
„Die Mongolen mordeten, sengten, plünderten und verheerten Kurdistan im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert. Hungersnöte brachen aus. Die Kurden wurden durch Massenmorde dezimiert, verbluteten und flüchteten selbst nach Algerien vor den Mongolen. [...] Erst im 14. und 15. Jahrhundert blühte Kurdistan wieder auf. Alte Fürstentümer erkämpften ihre Unabhängigkeit zurück. Kurdistan erholte sich. Dichtung und Musik erlebten eine Renaissance. Kurdische Adelsburgen — vor allem in Bitlis, Hakkari und Bohtan — wurden zu glänzenden Kulturzentren des Mittelalters.“[9]
Kurz: Fremdherrschaft ist Massaker und Ausbeutung, unabhängige Herrschaft ist Wohlstand und Blüte der Kultur. Nun duldet es keinen Zweifel, daß die mongolischen atabegs und später die turkmenischen Ak-Koyunlu-Prinzen etwa in Bitlis in dem Sinne „fremd“ waren, in dem sie als Zugewanderte eine etablierte lokale Herrschaft beiseite drängten. Sicher wurde dies nicht nur von der entmachteten Elite, sondern auch von der Masse der einfachen Stammesangehörigen als Unglück und zu beseitigender Mißstand betrachtet. Fraglich ist jedoch, ob ihr Widerstandswille nicht genauso gereizt worden wäre, hätte eine benachbarte, kurdisch sprechende Dynastie die Herrschaft an sich gerissen, also ob nicht jeder Eindringling — gleichgültig, ob er arabisch, persisch, türkisch oder kurdisch sprach, ob er von 20 oder 2.000 km Entfernung heranzog — als fremder Usurpator betrachtet worden wäre.
Die Tücken des Begriffs „Fremdherrschaft“ liegen nämlich weniger in der Qualifizierung der Invasoren als „fremd“ als in den unausgesprochen mit einfließenden Unterstellungen darüber, wer als „nicht-fremd“, also zur „Eigengruppe gehörig“ zu betrachten sei. Zu Mills Zeiten bedurfte es noch einer expliziten Begründung, um plausibel zu machen, warum Inder (denn die britische Herrschaft über Indien hatte Mill im Sinn) nur durch andere Inder ordentlich regiert werden könnten. Heute hingegen scheint ein solcher Satz so selbstverständlich zu sein, daß man keinen weiteren Gedanken daran verschwendet, ob dies schon immer so war. Wenn es jedoch zutrifft, daß „Herrschaft durch Fremde in der Weltgeschichte eher die Regel denn die Ausnahme“[10] gewesen [– S.87 –] ist, dann muß man sich fragen, ob der Begriff „Fremdherrschaft“ vor dem Zeitalter des Nationalismus irgendeinen Sinn macht und ob er nicht wie eine Art ‚trojanisches Pferd‘ nationale Deutungsmuster in vornationale Zeiten einschleppt. Zu welchen Fehlschlüssen seine unreflektierte Verwendung führen kann, läßt sich am Beispiel der Behandlung der Machtergreifung der Safaviden (1501) zeigen.
„Nach neun Jahrhunderten (639-1502) totaler Unterdrückung und Zerfleischung erhob Persien wieder sein Haupt, und stellte, unter Führung Schah Isamil Safavis, seine vereinigte Souveränität wieder her [...]“[11] (meine Übersetzung, engl. Original)
Über die in diesem Zitat zum Ausdruck kommende falsche Vorstellung von Nationen als geschichtsmächtigen Subjekten möchte ich hinwegsehen; interessanter sind hier die impliziten Annahmen über „fremd“ und „eigen“: Sämtliche Herrschaftsgebilde seit dem Untergang des Sassaniden-Reiches werden als „totale Unterdrükung und Zerfleischung“ betrachtet, sind also „fremd“, während die Safaviden-Dynastie als Wiederhersteller der „vereinigten Souveränität“ offenbar „eigen“ sein soll.[12]
Dies ist in mehrfacher Hinsicht unsinnig. Zum einen stützte sich die Reichsgründung der Safaviden genauso auf die Kampfkraft der turkmenischen Nomadenstämme, wie dies zuvor die Kara-Koyunlu und Ak-Koyunlu getan hatten.[13] Tatsächlich gingen sogar etliche ehemalige Ak-Koyunlu-Konföderierte direkt zu den siegreichen Safaviden über.[14] Wie der weitere Verlauf zeigen wird, brachte das Aufkommen der safavidischen Macht hinsichtlich des Kräfteverhältnisses zwischen Nomaden und Seßhaften keineswegs einen Umschwung zugunsten der Seßhaftigkeit[15], vielmehr strömten weitere Turkmenen-Scharen unter Ismails [– S.88 –] Banner aus dem osmanischen Anatolien nach Aserbaidschan.[16] Zum zweiten war Ismails Muttersprache Azeri-Türkisch[17], und als Enkel Uzun Hasans war er mit der Ak-Koyunlu-Dynastie ebenso blutsverwandt wie mit dem christlichen Herrscherhaus der Comnenen von Trapezunt.[18] Ihn als Helden des „Persertums“ darzustellen[19], ist kaum weniger anachronistisch als die Stilisierung Arminius' („Hermann der Cherusker“) zum „deutschen“ Helden.[20]
Zum dritten änderte sich im Gesellschafts- und Staatsaufbau durch die Machtübernahme der Safaviden herzlich wenig: Woods spricht von einer „Kontinuität zwischen den Epochen der Ak-Koyunlu und der Safaviden hinsichtlich der handelnden Personen, der Verwaltungspraxis, der Wirtschaftspolitik und der Sozialstruktur“.[21] Das Steuerrecht der Ak-Koyunlu z.B. wurde von den Safaviden unverändert übernommen und behielt „bis weit ins 16. Jahrhundert Geltung“.[22] Auch die Institution des suyurghals existierte — wenn auch in geringerem Umfang — weiter.[23] Selbst auf der oft herausgestrichenen religiösen Ebene stellte der Machtwechsel keinen all zu großen Bruch dar, denn auch die Ak-Koyunlu waren eher dem von schiitischen Vorstellungen durchsetzten [– S.89 –] Volksislam der sufi-Bruderschaften zugetan als der sunnitischen Orthodoxie.[24]
Was also macht Uzun Hasan zu einem „Fremdherrscher“, Schah Ismail hingegen zu einem „legitimen Herrscher des persischen Volkes“? Die Antwort ist nicht im 16., sondern im 20. Jahrhundert zu suchen: Im Zuge einer nationalisierenden Geschichtsinterpretation wurde das Herrschaftsgebiet des sich über diese exakt umrissene Ausdehnung als territoriale Einheit definierenden modernen Nationalstaats Iran zu einer historischen Geschehenseinheit stilisiert. Daß heißt, es wurde eine spezifisch „persische“ Geschichte seit den Anfängen der Menschheit geschrieben, indem alle historischen Vorgänge, die sich auf diesem Sektor der Erdoberfläche ereigneten, als zusammengehörig interpretiert wurden.[25] Es ist diese Rückprojektion eines territorial geprägten Nationalstaatsverständnisses, die aus der seit Ismails Zeiten bis auf den heutigen Tag (relativ) gleichgebliebenen Größe und Gestalt des Herrschaftbereichs eine Kontinuität der geschichtlichen Substanz herleiten will.[26]
Aus dieser Perspektive betrachtet eroberte Ismail im Gegensatz zu Uzun Hasan die „richtigen“, weil „historisch“ zusammengehörigen Gebiete und war folglich kein „fremder“ Eroberer, sondern der „Wiedervereiniger“ der vorab existenten Einheit „Persien“.[27] Mit der historischen Realität hat das alles jedoch wenig zu tun: Tatsächlich ist die Fixierung des Reichsterritoriums auf diese bestimmte Gestalt bloß Ausdruck des Scheiterns des safavidischen Anspruchs auf Weltherrschaft, denn auch in diesem Punkt war Schah Ismail nicht anders als sein Großvater Uzun Hasan: Nur die militärischen Niederlagen gegen die Osmanen zwangen ihn dazu, auf die erträumte Westexpansion zu verzichten.[28] Auch in Richtung Osten trachtete Ismail nach nicht weniger als der Eroberung ganz Zentralasiens, zog aber hier auf Dauer gegen den Widerstand der Uzbeken den Kürzeren.[29] Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, daß ausgerechnet sein [– S.90 –] Scheitern den nomadischen Eroberer Ismail zum Erneuerer und Retter der persischen „Unabhängigkeit“ gemacht haben soll.
Resümiert man die bisherigen Überlegungen, so ergibt sich, daß der Begriff „Fremdherrschaft“ zur Klärung der Verhältnisse im Mittleren Osten an der Wende zum 16. Jahrhundert wenig beiträgt, da er bei der Beurteilung der Legitimität von Herrschaft unausgesprochen nationale Kriterien zur Norm erhebt.[30] Um auf die Situation der lokalen Herrschaften in Kurdistan zurückzukommen, möchte ich Minorsky zitieren, der über die fragliche Epoche feststellt:
„In Kurdistan sind drei Bevölkerungsklassen zu unterscheiden: 1. die in der Landwirtschaft arbeitenden reaya [...] 2. die aşiret (Militärkaste) [...] und 3. die Dynastien der Herrscher, zumeist Auswärtige von edler Geburt, religiöse Führer, etc.“[31]
Daß es eine Untertanenklasse von tributpflichtigen Bauern, den reaya, gab, ist wohl keine Überraschung. Weiter weist die Bezeichung aşiret („Stamm“) für die waffentragende Herrenschicht auf den schon angerissenen Umstand hin, daß die tribal organisierten Nomaden in der Regel den Seßhaften militärisch überlegen waren und folglich die Herrschaft ausübten. So wie Nomadentum, Herrschaft und tribale Organisation offenbar zusammenhängen[32], scheinen auch Seßhaftigkeit und Untertanenstatus eher mit Fehlen der tribalen Organisation einherzugehen als umgekehrt.[33] So betrachtet standen die turkmenischen Eindringlinge und die einheimischen Stämme klassifikatorisch durchaus auf einer Stufe.
Dies soll die vorhandenen Unterschiede nicht wegleugnen: Die einen betrieben jährliche Langstreckenwanderungen, ihr Haupttragetier war das [– S.91 –] baktrische Kamel, ihre Umgangssprache gehörte zu den Turksprachen, und ihre Wertewelt war immer noch vom mongolischen yasa-Code[34] beeinflußt, die anderen trieben — wie schon festgestellt — eher den „kleinen“ Bergnomadismus (mit geringer Wanderungsreichweite) oder Wanderweidenwirtschaft im Rahmen des Yaylabauerntums (häufig auch — nicht ganz eindeutig — als „Halbnomadismus“ bezeichnet)[35], ihr Lasttier war der Esel bzw. der Trageochse, ihre Sprache gehörte zur Gruppe der iranischen Sprachen, und ihre Kultur war deutlicher vom Islam geprägt. Allerdings sollte man bei diesen scheinbar eindeutigen ‚Merkmalen‘ nicht vergessen, daß es in Kurdistan auch christliche Stämme gab und solche, deren religiöse Vorstellungen weder mit Islam noch Christentum zu vereinbaren waren. Im übrigen konnten auch turksprachige Stammesgruppen durchaus akzeptierter Teil lokal ansässiger Konföderationen werden, wie sich umgekehrt gelegentlich Stämme der Region etwa in die Ak-Koyunlu-Konföderation integrierten. Spätestens in der beiden Gruppen gemeinsamen Differenz zu den rein seßhaften reaya traten eindeutig die Parallelen ihres Status als aşiret hervor. Ihre Konflikte miteinander waren daher keine von „legitimer“ vs. „illegitimer“ Herrschaft, sondern die Konkurrenz der Waffen unter Standesgleichen — schließlich entstand unter den damaligen Verhältnissen Legitimität von Herrschaft im wesentlichen durch die pure Tatsache ihrer konstanten Ausübung.
Wer auch immer in der Lage war, eine geordnete Beherrschung der Menschen einer Region zu organisieren, d.h. die Verteilung des Mehrprodukts zu regeln und die auftauchenden sozialen Konflikte in Grenzen zu halten, durfte sich seiner Berufung zu diesem Amte sicher sein. Denn Besitztitel jedweder [– S.92 –] Art waren nur durch fortwährende Praxis des Anspruchs zu erweisen.[36] Dieses Legitimitätsverständnis begründet auch die soziale Akzeptanz für offenen Raub: Wenn ein Stamm seine Krieger in ein Dorf marschieren ließ, auf das ein anderer Stamm von alters her ‚Anspruch‘ hatte, und sich der herausgeforderte Stamm als unfähig erwies, die Angreifer zurückzuschlagen, so war sein ‚Recht‘ auf jenes Dorf verwirkt[37] oder zumindest schwer angeschlagen.[38] Offener Raub von Vieh am hellichten Tag war folglich auch die Schande der Beraubten, nicht der Räuber: Wer seine Besitzrechte nicht verteidigen konnte, verwirkte sie.[39]
Zudem stellte sich die Frage der Legitimität der Herrschaft aus der Perspektive der abhängigen Untertanen, der reaya, weniger danach, woher die Herrschenden stammten, welche Muttersprache sie hatten oder welcher Religion sie anhingen. All dies war nebensächlich im Vergleich zu der Frage, ob die Belastungen, die man ihnen auferlegte, es erlaubten, die gewohnte Lebensführung (materiell wie immateriell) unverändert fortzuführen. Sofern die Herren nicht zu tief in ihre internen Belange eingriffen und hinreichenden Schutz vor den Razzien anderer Herren boten, konnte es ihnen gleichgültig sein, ob der Krieger, der den Tribut eintrieb, nun kurdisch, chatagai, türkisch oder aramäisch sprach. Es ist sogar sehr zu bezweifeln, ob ein kurdisch sprechender Herr in einem kurdisch sprechenden reaya-Dorf als in irgendeiner Weise enger verwandt empfunden wurde als etwa sein türkisch sprechender ‚Kollege‘. Hier ist der dritte Punkt der soeben zitierten sozialen Schichtung bei Minorsky von Interesse: Bei den herrschenden Dynastien war eine auswärtige Herkunft nicht [– S.93 –] unüblich[40], wie aus anderen Belegen ersichtlich ist, war sie sogar erwünscht. Die Spitzenvertreter des tribalen Sektors der kurdischen Gesellschaft legten sich beispielsweise mit Vorliebe prestigeträchtige Ahnen aus der arabisch-islamischen Geschichte zu[41], denn wie Kedourie feststellt:
„[...] Herrschaft — einerlei, ob von Fremden oder Einheimischen ausgeübt — ist Ausübung von Macht; und Macht, so sagt man allgemein und zurecht, errichtet Schranken, isoliert, sie versetzt den Machtausübenden in eine andere Welt als die, die der Untertan der Macht erfährt. Die Machthaber und die Ohnmächtigen sind verschiedene Menschengattungen.“[42] (meine Übers., engl. Original)
Das heißt, eine passende ‚Umarbeitung‘ des Stammbaumes, durch die etwa eine Verbindung zur Familie des Propheten Mohammed unterstellt wurde, erhöhte nicht nur das Prestige, sondern vor allem konnte so soziale Ungleichheit als Resultat äußerer Wesensdifferenz gerechtfertigt werden.[43]
„Fremd“ war so gesehen jeder Herrscher für die Beherrschten, selbst wenn die Ursprünge seiner Macht in tribaler Gefolgschaft lagen.[44] „Eigen“ war ein Stammesoberhaupt nur innerhalb des persönlichen Clans, nur hier konnte er auf unbedingte Loyalität zählen, die Herrschaft über andere Stammeslinien beruhte hingegen auf Macht, Prestige, Charisma und sichtbarem Erfolg — sie ergab sich keineswegs automatisch aus der Zugehörigkeit zum Stamm, sondern umgekehrt definierte gerade die Reichweite des Charismas des Oberhauptes, welche Clans aktuell sich zu einem Stamme zugehörig fühlten und entsprechend verhielten.
Dieser kurze Exkurs über die Legitimität von Herrschaft diente vor allem dazu, den Boden zu bereiten für die Analyse eines der wichtigsten Wendepunkte in der regionalen Geschichte: der Expansion des Osmanischen Reiches nach dem Nahen Osten. Die dabei erfolgte Integration Kurdistans soll hier eben nicht als Startpunkt neuer Unterdrückung und Fremdherrschaft gesehen werden, [– S.94 –] sondern als rationales Bündnis zum wechselseitigen Vorteil zwischen osmanischem Großherrn und den fürstlichen Herrschern der vielen kleinen Emirate in den Bergen Kurdistans. Bevor ich jedoch dazu kommen kann, ist eine Analyse der Entstehungsphase des soeben schon kurz beleuchteten Safaviden-Reiches vonnöten, da die Anlehnung der fürstlichen Spitzen der kurdischen Gesellschaft an das Osmanische Reich stark durch ihre Konflikte mit der neuen, aufstrebenden Macht im Osten bestimmt war.
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